Rechte und Pflichten
Rechte der Zunftangehörigen
Zunftangehörige
- nehmen ihr Stimm- und Wahlrecht an der Versammlung des Grossen Botts wahr, gleichgültig ob sie ihren Wohnsitz in der Gemeinde Bern, dem Kanton Bern, in der Schweiz oder im Ausland haben.
- haben Anspruch auf Erziehungsbeiträge für ihre Kinder und Jugendlichenin Ausbildung.
- können ein Gesuch für einen Ausbildungsbeitrag stellen.
- sind berechtigt, im Rahmen der jeweiligen Einladung an Zunftanlässen teilzunehmen.
Pflichten der Zunftangehörigen
Zunftangehörige
- stellen sich im Rahmen der im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgehaltenen Voraussetzungen für die Übernahme eines Amtes im Bereich des Kindes- und Erwachsenschutzrechts zur Verfügung.
- leisten nach der Aufnahme ihres Familienstammes in die Gesellschaft eine Einkaufssumme, die vollumfänglich dem Fürsorgegut zugewiesen wird. Diese berechnet sich nach einheitlichen Kriterien nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Mitarbeit in Gremien und Behörden
Angehörige der Zunftgesellschaft können sich aktiv in Behörden und Gremien der Zunftgesellschaft zu Schmieden und der Burgergemeinde Bern betätigen, insbesondere als
- Zunfträtinnen und Zunfträte (Wahl durch die Versammlung des Grossen Botts)
- Burgerrätinnen und Burgerräte (Wahl durch die Stimmberechtigten der Burgergemeinde)
- Mitglieder in Führungsgremien einer Institution der Burgergemeinde
- Mitglieder in Fachkommissionen
- Mitlieder in ad hoc einberufenen Arbeitsgruppen
Termine
23.05.2025
Frühjahrsbott
23.08.2025
Kinderfest
24.10.2025