Rechtsform und Aufgaben
Die Zunftgesellschaft zu Schmieden ist eine Personengemeinde und untersteht damit dem Gemeinderecht des Kantons Bern.
Die wichtigste Aufgabe ist die Sozialhilfe für ihre Gemeindemitglieder, die Zunftangehörigen. Der Kindes- und Erwachsenenschutz wird durch die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vollzogen.
Anders als eine Territorialgemeinde (wie zum Beispiel die Stadt Bern) kann die Zunft für das Erbringen dieser Leistungen keine Steuern erheben. Sie finanziert sich aus den Erträgen, welche aus der Bewirtschaftung ihres Vermögens entstehen - im Falle der Zunftgesellschaft zu Schmieden zum grössten Teil aus der Vermietung der Liegenschaft an der Marktgasse 10 in Bern.
Im Dienst der Allgemeinheit unterstützt die Zunftgesellschaft kulturelle Anlässe und wissenschaftliche und soziale Anliegen, die einen Bezug zu Bern nachweisen können. Entsprechende Gesuche können zuhanden des Zunftrats bei der Stubenschreiberei eingereicht werden.
Weiter Aufgaben der Zunftgesellschaft sind
- die Erhaltung und Förderung des Schmiedehandwerks
- die Ausrichtung von Erziehungs- und Ausbildungsbeträgen an junge Zunftangehörige
- die Förderung der Verbundenheit der Zunftangehörigen mit der Durchführung von Anlässen