Das Grosse Bott
Oberstes Organ der Zunftgesellschaft ist das Grosse Bott; es ist die Versammlung aller stimmberechtigten Zunftangehörigen und entspricht der Gemeindeversammlung einer Einwohnergemeinde.
In der Regel findet das Grosse Bott als Frühjahrsbott im Mai und als Herbstbott im November statt. Der Obmann oder der Zunftrat können überdies jederzeit ein ausserordentliches Grosses Bott einberufen, wenn dringende Geschäfte dies erfordern.
Der Zunftrat publiziert die Einladung zu den Grossen Botten samt Traktandenliste dreissig Tage vor der Veranstaltung im Anzeiger Region Bern und im Mitteilungsblatt 'Der Essenwurm'; die Botschaften zu den einzelnen Geschäften können durch die Zunftangehörigen zehn Tage vor dem Bott eingesehen werden.
Dem Frühjahrsbott obliegt als Haupttraktandum die Beschlussfassung über die Rechnungsablage für das vergangene Jahr und dem Herbstbott diejenige über die Voranschläge für das kommende Jahr. Die weitern Zuständigkeiten der Grossen Botte sind in Artikel 11 des Zunftreglements festgeschrieben.
Ebenso wesentlich wie der geschäftliche Teil der Grossen Botte ist auch der jeweils nachfolgende zweite Teil, der den Zunftangehörigen ausgiebig Gelegenheit bietet, bei einem gemeinsamen Nachtessen im zunfteigenen Restaurant Schmiedstube alte Bekanntschaften zu pflegen und neue freundschaftliche Bande zu knüpfen.