Organisation
Der Zunftrat besteht aus dem Obmann, dem Vizeobmann und elf weitern Mitgliedern, die sich in die verschiedenen Ressorts und Verantwortlichkeiten teilen.
Der Zunftrat ist das Exekutivorgan der Zunftgesellschaft; er entspricht dem Gemeinderat einer Einwohnergemeinde und ist zugleich gesetzliche Sozialhilfebehörde für die Gesellschaftsangehörigen; als solche untersteht er der Oberwaisenkammer der Stadt Bern als erstinstanzlicher Aufsichtsbehörde.
Für den Kindes- und Erwachsenenschutz der Gesellschaftsangehörigen im Kanton Bern ist die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zuständig.Der Zunftrat versammelt sich in der Regel 15 Mal pro Jahr zu seinen ordentlichen Sitzungen, deren Traktanden an wöchentlich stattfindenden Mittagsgesprächen vorbereitet werden. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden in unregelmässigen Jahresabständen an besondern Klausursitzungen behandelt.Die Zuständigkeiten des Zunftrats sind in den Artikeln 20 und 21 des Zunftreglements geregelt; er ist grundsätzlich für alle Gesellschaftsangelegenheiten zuständig, die nicht dem Grossen Bott oder einem andern Organ übertragen sind. Seine beiden Hauptaufgaben nebst der laufenden Erledigung der Tagesaktualitäten sind die Führung der Sozialhilfefälle einerseits und die Finanzplanung und Vermögensbewirtschaftung andererseits.