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NÄCHSTER ANLASS
01.06.12
Frühjahrsbott
PFLICHT ODER RECHT?
Ob es mehr eine Pflicht oder ein Recht sei, als Vertreterin oder Vertreter von Schmieden einer Behörde oder dem Führungsgremium einer Institution der Burgergemeinde Bern anzugehören, ist wohl vor allem eine Frage der persönlichen Gewichtung, und Gleiches dürfte sowohl für die Mitarbeit in Behörden, Kommissionen und ad hoc einberufenen Arbeitsgruppen der Zunftgesellschaft als auch für die Ausübung des Stimmrechts und des aktiven und passiven Stimm- und Wahlrechts gelten.
Eine Besonderheit der Rechtsform der Zunftgesellschaft ist es, dass das Stimm- und Wahlrecht von allen Gesellschaftsangehörigen, die an der Versammlung des Grossen Botts anwesend sind, ausgeübt werden kann, gleichgültig ob sie ihren Wohnsitz in der Gemeinde Bern, im Kanton, in der Schweiz oder im Ausland haben.

