NÄCHSTER ANLASS
01.06.12
Frühjahrsbott
ERZIEHUNGS- UND AUSBILDUNGSBEITRÄGE
Ausbildungsbeiträge
Gleich wie die Erziehungsbeiträge werden auch die Ausbildungsbeiträge aus dem Fonds für Ausbildung und Erziehung gespiesen.
Die Ausbildungsbeiträge sind nicht Stipendien, sondern Anerkennungsbeiträge, welche nachschüssig zu einer berufsbezogenen Weiterbildung junger Angehöriger der Zunftgesellschaft zu Schmieden bezahlt werden können, sofern die notwendigen Voraussetzungen hiezu erfüllt sind.
Die Beiträge sind nach oben begrenzt. Sie können auch in Teilbeträgen zugesprochen und dem geleisteten Aufwand angemessen werden.
Die Voraussetzungen, welche für die Gutheissung eines Gesuches erfüllt sein müssen, sind in einer Verordnung des Zunftrats vom 17. Mai 2002 geregelt, welche auf der Stubenschreiberei einverlangt oder mittels untenstehendem Link vom Internet heruntergeladen werden kann.
Erziehungsbeiträge
Der Fonds für Ausbildung und Erziehung ermöglicht es dem Zunftrat, für junge Gesellschaftsangehörige, die in der Schweiz wohnen, einerseits Erziehungsbeiträge und andererseits Ausbildungsbeiträge auszurichten.
Die Erziehungsbeiträge stehen den Eltern aller der Zunftgesellschaft zu Schmieden angehörenden Jugendlichen von 7 bis 15 Jahren und, falls sie eine weiterbildende Schule besuchen, bis 19 Jahren zu. Der Beitrag kann jährlich vom 1. Mai an bezogen werden; er verfällt, wenn er bis zum 31. Dezember nicht beansprucht worden ist. Zahlstelle ist die DC Bank.
Die Einzelheiten der Bezugsberechtigung sind in einer Verordnung des Zunftrats vom 17. Mai 2002 geregelt; sie werden regelmässig im Frühjahrs-Essenwurm publiziert und können mittels untenstehendem Link heruntergeladen werden.

